Zuwendungsnießbrauch an minderjährige Kinder statthaft?
Unter einem Nießbrauchrecht versteht man das Nutzungsrecht an einer Sache oder einem Vermögen. In der Praxis suchen wir Gestaltungen, um Kinder an Einkünften zu beteiligen. Denn wir wollen den Grundfreibetrag von ca. 11.000 € pro Jahr und Kind nutzen. Im Urteilsfall haben Eltern den Zuwendungsnießbrauch an ihre Kinder genutzt. Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) schließlich bestätigte (Urteil vom 20. Juni 2023, IX R 8/22). Die Finanzverwaltung will die Gestaltung jedoch nicht im Allgemeinen anwenden.
Was war passiert?
Die Eltern übertrugen lediglich das Recht an der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung auf ihre minderjährigen Kinder durch die unentgeltliche Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchsrechts. Anders als das Finanzamt stufte der BFH die Gestaltung als nicht missbräuchlich ein.
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Fazit: Besser die einfache Lösung wählen
Da die Finanzverwaltung die mit dem Zuwendungsnießbrauch Gestaltung ablehnt, ist die Aufnahme der Kinder in einen Familienpool (beispielsweise eine GbR) sicherer, um die Grundfreibeträge der Kinder zu nutzen.
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