Aus wirtschaftlichen Gründen kann Mieter Zustimmung zur Untervermietung verlangen

Ein Mieter kann aus wirtschaftlichen Gründen gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Untervermietung haben. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgericht Berlin-Wedding von Juli 2023.
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Ein Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung kann sich nach Auffassung des Gerichts dann ergeben, wenn die Weigerung eines Vermieters einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) darstellen würde. Diese Voraussetzung ist bei einer angespannten wirtschaftlichen Situation eines Mieters erfüllt, wenn die monatlich aufzubringende Miete eine große Belastung für einen Mieter darstellt.
Für eine Zustimmung zur Untervermietung durch seinen Vermieter muss ein betroffener Mieter dem Vermieter zwingend sein Einkommen und seine finanziellen Verhältnisse darlegen (AG Berlin-Wedding, Urteil v. 25.07.23, Az. 16 C 315/22).
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