Überwachung im Mietshaus: Rechte und Grenzen für Investoren

Die Installation von Überwachungskameras in Mehrfamilienhäusern ist rechtlich nicht immer einfach. Obwohl Vermieter oder Wohnungseigentümer Sicherheitsbedenken haben, müssen sie bestimmte Regeln einhalten. Wir fassen zusammen, was Sie wissen müssen:
1. Einverständnis erforderlich: Die Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Mietshauses ist nur mit Zustimmung aller Bewohner zulässig. Das Amtsgericht Schöneberg hat entschieden, dass selbst eine nicht aktivierte Kamera das Persönlichkeitsrecht der Mieter verletzt.
2. Attrappen nicht erlaubt: Selbst das Anbringen von Kameraattrappen kann untersagt werden, da bereits die Androhung der Überwachung als Beeinträchtigung der Handlungsfreiheit betrachtet wird.
3. Privateigentum schützen: Eine Videoüberwachung auf privatem Grundstück muss darauf achten, den öffentlichen Bereich oder das Nachbargrundstück nicht zu erfassen. Nur bei erheblichem Schutzinteresse kann eine Ausnahme gemacht werden.
4. Zustimmung erforderlich: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf es bei mehrheitlichen Entscheidungen auch der Zustimmung aller Parteien, wenn wesentliche Rechte eines Einzelnen beeinträchtigt werden.
5. Grenzen beachten: Selbst zur Aufklärung von Schäden darf nicht jede Form der Überwachung eingesetzt werden. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass eine permanente und heimliche Videoüberwachung einer Gemeinschaftswaschküche unzulässig ist.
Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass die Installation von Überwachungskameras im Mietshaus oder in Wohnungseigentumsanlagen rechtlich heikel sein kann. Es ist wichtig, die Grenzen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte zu respektieren und alternative Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen.
Empfehlung für Immobilieninvestoren: Bevor Sie Überwachungskameras installieren, klären Sie rechtliche Fragen und informieren Sie sich über die Zustimmung aller Beteiligten. Alternativ können Sie auf andere Sicherheitsmaßnahmen wie nächtliche Beleuchtung oder regelmäßige Kontrollgänge zurückgreifen.
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