Markiert: Belegeinsicht

Vermieter hat keinen Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten bei verweigerter Belegeinsicht

Wenn Sie als Vermieter Ihrem Mieter Einsicht in die für eine Betriebskostenabrechnung relevanten Belege verweigern, können Sie keine Betriebskostennachzahlung verlangen. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2018 klar. Ein Vermieter, der seinem Mieter keine Belegeinsicht gewährt, kann...

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