Bedrohung und Beleidigung in sozialen Netzwerken rechtfertigt fristlose Kündigung
Wird ein Vermieter von einem Mieter öffentlich in einem sozialen Netzwerk bedroht oder beleidigt, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Die Bezeichnung als „Hurensohn“ stellt eine Beleidigung dar, stellte das Amtsgericht Düsseldorf im Juli 2019...
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