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Kein Einzugsprotokoll – Beweislast für Vorschäden?

Parkettschäden sind von einem Mieter zu ersetzen, wenn diese durch ihn verursacht wurden. Fehlt ein Einzugsprotokoll darf unterstellt werden, dass die Schäden während der Mietzeit verursacht worden sind. Ein Gericht darf von Amts wegen ein Sachverständigengutachten bezüglich der...

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