Verwertungskündigung ist ohne Baugenehmigung rechtmäßig
Eine Verwertungskündigung muss Angaben zu den Nachteilen des kündigenden Vermieters aus der aktuellen Nutzung enthalten, so dass eine Verwertungskündigung angemessen, vernünftig und damit nachvollziehbar ist. Genaue Angaben zur Wirtschaftlichkeit sind aber nicht erforderlich, wenn sich aus dem Zustand...
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