Kostenverteilung kann in Teilungserklärung abweichend geregelt werden
Eine vom Wohnungseigentumsgesetz abweichende Regelung der Kostenverteilung in der Teilungserklärung ist zulässig; muss aber klar und eindeutig sein. Dies bestätigte das Landgericht München im Februar 2017. Ein Wohnungseigentümer hatte gegen eine Jahresabrechnung eine Anfechtungsklage erhoben, weil die Betriebs-...
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