Die Klage im Urkundenprozess
Bei Zahlungsverzügen durch Mieter möchten Sie schnell einen Titel erhalten. Bei rückständigen Mieten – auch zum Beispiel wegen ungerechtfertigter Minderungen – können Sie im so genannten Urkundenprozess vorgehen. In diesem Verfahren beweisen Sie durch eine Urkunde, hier dem Mietvertrag, dass Ihnen die Miete zusteht. Dann erhalten Sie ein sogenanntes Vorbehaltsurteil.
Behauptet Ihr Mieter wegen Mietmängeln nicht gezahlt zu haben, kann er diese angeblichen Mietmängel nicht im Urkundenverfahren nachweisen. In der Regel hat er nämlich über die Mängel keine Urkunde, also kein beweisendes Schriftstück.
Ihr Vorteil: Aus dem Vorbehaltsurteil können Sie dann sofort vollstrecken, also beispielsweise das Konto Ihres Mieters pfänden oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Ihr Mieter kann dann nur in dem sogenannten Nachverfahren die Berechtigung der Minderung oder anderer Gründe für die Nichtzahlung nachweisen. Stellt sich dann allerdings heraus, dass die Minderung berechtigt war, haften Sie Ihrem Mieter auf Schadenersatz.
Geht Ihr Rechtsanwalt so vor? Prüfen Sie das!
Neueste Kommentare