Steuerbescheid nicht angekommen? Das ist selten glaubhaft
Gegen einen Steuerbescheid können Sie bis zu einen Monat nach Zugang Einspruch einlegen. Wer die Frist versäumt, behilft sich manchmal mit der Behauptung, den Steuerbescheid nicht erhalten zu haben. Dann ist eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ möglich. In der Praxis aber ist es ausgesprochen schwer, dies glaubhaft zu machen, wie ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zeigt (19.12.2019, Az. 9 K 9073/18).
Indizienbeweise müssen genügen
Ein Steuerberater hatte behauptet, der Steuerbescheid für einen Mandanten sei nicht angekommen. Es handelte sich um einen Bescheid, der später durch einen Änderungsbescheid weiter zu Ungunsten des Mandanten geändert worden war. In seinem Einspruch war der Steuerberater mit keiner Silbe auf den ursprünglichen Bescheid eingegangen, obwohl der Änderungsbescheid sich explizit darauf bezog. Das wertete das Finanzamt – und später auch das zuständige Finanzgericht – als Indiz dafür, dass der ursprüngliche Bescheid in Wirklichkeit doch angekommen war. Sonst hätte der Steuerberater gleich nachgehakt, so die Überlegung.
Fristenkontrollbuch nicht vorgelegt
Der Steuerberater legte dem Gericht zudem kein Fristenkontrollbuch vor. Darin werden üblicherweise die Rechtsbehelfsfristen festgehalten, um sicherzustellen, keine Einspruchsfrist zu versäumen. Ein solches Fristenkontrollbuch ist ein wichtiges Dokument – eben weil bei regelmäßiger Nutzung auch auffällt, dass ein womöglich längst erwarteter Steuerbescheid immer noch nicht eingetroffen ist.
Gericht: Das ist unglaubwürdig
Da Gericht wies die Klage ab. Im Finanzamt sei genau vermerkt, wann der Steuerbescheid zur Post gegeben worden war. Es gab keinen Hinweis auf einen Rücklauf. Daher greife die so genannte Zugangsvermutung. Der Einspruch des Steuerberaters war daher nur für die relativ kleinen Änderungen des Änderungsbescheides rechtens. Gegen die ungünstigen Feststellungen, die im ursprünglichen Bescheid getroffen worden waren, war wegen Fristablaufs kein Einspruch mehr möglich.
Fazit: Suchen Sie nach guten Indizien
Ist der Steuerbescheid nicht angekommen, versuchen Sie, dafür gute Indizien zu finden. Etwa Nachbarn, die bezeugen, dass es mit der Postzustellung im fraglichen Zeitraum gehapert hat oder dass es an Ihrem Wohnsitz häufiger zu Fehlzustellungen gekommen ist. Sonst haben Sie keine Chance, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durchzusetzen.
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