Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter – wie sieht es bei Ihnen aus?
Liebe Leser,
seit 2018 müssen Sie sich als selbstständiger Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter regelmäßig fortbilden. So will es §34 c der Gewerbeordnung (GewO). Jeweils 20 Stunden Fachfortbildungen in drei Kalenderjahren sind Pflicht. Das heißt: Spätestens dieses Jahr müssen Sie diese Maßnahme nachweisen. Kennen Sie die genauen Pflichten?
Die wichtigsten Pflichten
- Als Makler und Verwalter müssen Sie jeweils 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren absolvieren. Gleiches gilt für Ihre Angestellten, wenn diese an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitarbeiten. Wer hingegen etwa ausschließlich im Sekretariat oder der Buchhaltung tätig ist, ist davon ausgenommen.
- Sind Sie in beiden Fachbereichen tätig, müssen Sie sogar je Fachbereich 20, also insgesamt 40 Stunden nachweisen
- Wenn die Behörden bei Ihnen eine Stichprobe durchführen, müssen Sie die Teilnahme an diesen Fortbildungen belegen. Die Nachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt werden
- Auch gegenüber Kunden besteht eine Informationspflicht
Welche Weiterbildungen zählen dafür?
Verschiedene Arten der Weiterbildung sind ebenso zulässig wie unterschiedliche Inhalte. Bei den Arten können Sie wählen zwischen:
- Präsenzseminar
- Begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle durch den Weiterbildungsanbieter
- Betriebsinterne Maßnahmen des Immobilienmaklers oder Verwalters
- „andere Formen der Weiterbildung“ (nicht genauer definiert)
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Wo kann ich mich fortbilden?
Die Weiterbildungsinstitute für Ihre Immobilien-Weiterbildung müssen nicht staatlich zertifiziert oder anerkannt sein. Sie müssen aber gewisse Voraussetzungen hinsichtlich der Qualität erfüllen. So muss sie etwa systematisch organisiert sein und der Dozent muss qualifiziert sein.
Was kostet eine solche Fortbildung?
Die meisten Fortbildungen kosten zwischen 1.000 € und 5.000 €, wobei nach oben hin kaum eine Grenze besteht. Immerhin können Sie diese Kosten natürlich voll steuerlich geltend machen. Wichtiger als ein paar Euro mehr oder weniger: Achten Sie unbedingt auf die Qualität achten. Schließlich wollen Sie Ihr Geld ja nicht verschwenden, sondern auch einen Nutzen von der Fortbildung haben. Gerade die rechtlichen Themen zahlen sich für viele Profis doppelt und dreifach aus, denn so sparen Sie unter Umständen hohe Beträge im juristischen Bereich.
Wo und wie muss ich meine Fortbildung nachweisen?
Wenn Behörden oder Kunden bei Ihnen anfragen, müssen Sie belegen, dass Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nachgekommen sind. Für Ihre Mitarbeiter gilt: Hier genügt eine bloße Bestätigung von Ihnen. Sie müssen nicht für einzelne Mitarbeiter Belege einreichen. Fragt die Behörde bei Ihnen an, so müssen Sie eine Erklärung abgeben. Auf Anfrage müssen Sie Belege einreichen. Wenn ein Kunde es genauer wissen möchte, müssen Makler unverzüglich ihre berufsspezifischen Qualifikationen und die in den letzten drei Kalenderjahren absolvierten Weiterbildungen mitteilen. Sie können diese Informationen auch auf Ihrer Website hinterlegen und Ihren Kunden einen Link senden.
Bei Zuwiderhandlung gegen Ihre Pflichten drohen Bußgelder von bis zu 5000 Euro.
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