Die Wahrheit über Maklerverträge: Erfahren Sie, warum der Austausch von E-Mails ausreicht!
Ein potenzieller Käufer, der mit einem Makler per E-Mail kommuniziert, ein Objekt besichtigt und es schließlich kauft, weigert sich, die Provision zu zahlen. Seine Begründung: Es gebe keinen in Textform abgeschlossenen Maklervertrag. Das Oberlandesgericht Karlsruhe widerspricht dieser Auffassung...
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