Die 3 häufigsten Fallen für private Immobilien-Investoren
Aktuelle Studien belegen: Derzeit setzen private Investoren das meiste Vertrauen in die eigene Immobilie. Gerade in Krisenzeiten gewinnt diese Anlage zum Anfassen. Aber für uns Private gibt es auch einige Stolperfallen, die gerade Erstinvestoren häufig das Genick brechen.
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Der Mietvertrag
Die Basis jedes Mietverhältnisses ist der Mietvertrag. Aber wer nur eine oder zwei Wohnungen vermietet, für den ist dieser eben nicht Tagesgeschäft. Die häufigsten Fehler, welche private Eigentümer hier machen:
- Veraltete Formulare
- Unwirksame Klauseln
- Eigenmächtige Änderungen oder Nachträge
Wie Sie dies Vermeiden: Damit es später nicht zu teuren Problemen kommt, nutzen Sie niemals einen Mietvertrag, der schon länger in der Schublade liegt. Die Gerichte kippen in kurzen Abständen Klauseln oder Vertragsbestandteile. Besorgen Sie sich für jeden Mietvertrag eine ganz aktuelle Vorlage. Eine zuverlässige Quelle ist hier zum Beispiel unser GeVestor Shop. Hier werden die Mietverträge regelmäßig fachanwaltlich geprüft. Haben Sie Ergänzungen zum Vertrag, sollten Sie deren Zulässigkeit genauestens recherchieren oder im Zweifelsfall lieber einen Fachmann zurate ziehen.
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Miete und Nebenkosten bestimmen und korrekt auszeichnen
Wenn zwischen Mietern und Vermietern gestritten wird, dann häufig ums Geld. Deshalb gilt es, eine zulässige Miete zu bestimmen und die Nebenkosten korrekt auszuzeichnen. Wenn Sie eine leerstehende Wohnung kaufen, haben Sie hier keine Vorlage, an die Sie sich halten können. Dabei sollten Sie die ortsübliche Vergleichsmiete kennen. Besteht in Ihrer Region die Mietpreisbremse? Dann darf die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für die Festlegung der Nebenkosten können Sie die Betriebskostenverordnung zurate ziehen, um zu sehen, was Sie auf Ihre Mieter umlegen dürfen. Dazu zählen nicht etwa die Kosten für die Verwaltung, Instandsetzung und Instandhaltung.
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Eingeräumte Rechte der Mieter vs. WEG
Viele Erstvermieter versäumen es, ihre Rechte innerhalb der WEG genauestens kennenzulernen. Denn natürlich dürfen Sie Ihren Mietern nicht mehr Rechte einräumen, als Sie selbst laut Regeln der Eigentümergemeinschaft haben. Ein Beispiel wäre etwa das Zuweisen eines Parkplatzes (z.B. im Hof der Anlage), wenn zur Eigentumswohnung gar kein Parkplatz gehört. Um Probleme zu vermeiden, können Sie die Hausordnung der Wohnanlage als Anhang in den Mietvertrag mit aufnehmen.
Beachten Sie diese drei Tipps, können Sie die Wahrscheinlichkeit einer Gerichtsverhandlung mit Ihren Mietern bereits erheblich reduzieren.
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