Schlösser ausgetauscht: Vermieter muss über 300 € Schadenersatz zahlen
Als Vermieter haben Sie manchmal einen schweren Stand gegenüber Ihren Mietern. Das gilt auch bei der Vermietung von Ferienwohnungen. Da gibt es einige Tücken, die Vermieter zur Weißglut bringen können. So zum Beispiel Feriengäste, die deutlich nach dem vereinbarten Zeitpunkt anreisen, aber nicht einsehen, die dann fälligen Zusatzgebühren für verspätetes Einchecken zu zahlen. Aber aufgepasst: Zur Selbsthilfe sollten Sie in solchen Fällen nicht greifen. Warum das keine gute Idee ist, zeigt der folgende Fall.
Vermieter ließ Wohnungsschloss austauschen
Ein Vermieter hatte sich über seine Feriengäste geärgert. Diese hatten zwar die Buchungskosten pünktlich beglichen. Den Aufschlag für die späte Anreise waren sie ihm aber schuldig geblieben. Vergeblich hatte er sich deshalb an die Polizei gewandt, die ihm aber nicht helfen konnte, diesen rein zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen.
Daraufhin besann er sich auf Selbsthilfe: Als die Feriengäste die angemietete Wohnung verlassen hatten, ließ er das Wohnungsschloss austauschen. Sie konnten diese mit dem Schlüssel, den sie von ihm erhalten hatten, nicht mehr betreten.
Lebenswichtige Medikamente in der Wohnung eingesperrt
Für die Mieter war das Problem größer, als der Vermieter sich wohl gedacht hatte: Ihr Reisegepäck befand sich in der Wohnung, und darunter waren lebenswichtige Medikamente, die einer von Ihnen wegen seiner HIV-Infektion stets pünktlich einnehmen musste.
Sie sahen keine andere Möglichkeit, als ihrerseits die Polizei zu rufen. Die Beamten beauftragten einen Schlüsseldienst mit der Türöffnung. Die Kosten – 136 € für den Polizeieinsatz und 211 € für den Schlüsseldienst – stellte die Verwaltung dem Vermieter in Rechnung. Der wehrte sich gerichtlich, aber das war vergebens.
Arztbesuch hätte nichts genutzt
Der Vermieter argumentierte, der HIV-Patient hätte ja auch zum Arzt gehen und sich die Medikamente verschreiben lassen können. Doch das Gericht stellte klar: Der Mann sei von seinem Hausarzt auf die betreffenden Medikamente eingestellt gewesen – ein anderer Mediziner hätte da nicht helfen können.
Jetzt wissen Sie: Selbsthilfe ist bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche meist problematisch. Auch wenn Sie sich noch so sehr ärgern: Greifen Sie nicht zum erstbesten Mittel, das Ihnen einfällt, um das vermeintliche Problem zu lösen. Denn das kann teuer werden – und den Ärger vergrößern, anstatt ihn aus der Welt schaffen.
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