Wenn die Scheidung auch noch zur Steuerfalle wird
Die Corona-Krise hat inzwischen so manches Paar an den Rand des Abgrunds getrieben… Viele Scheidungen kommen in der nächsten Zeit auf uns zu. Damit diese nicht auch noch zur finanziellen Katastrophe wird, lesen Sie heute wichtige Tipps zu einer fiesen Steuerfalle, die beim Verkauf von Immobilien regelmäßig Menschen zum Verhängnis wird.
Leider ist eine Scheidung in der Regel teuer. Deshalb und aus anderen Gründen verkaufen viele Ex-Paare im Anschluss ihre Immobilien. Doch wer hier nicht ganz genau hinschaut, riskiert, auf den Gewinn auch noch Spekulationssteuer zu zahlen. Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von einer Frist von 10 Jahren erneut verkauft wird und dabei ein Spekulationsgewinn entsteht. Dies gilt regulär nicht für selbst genutzte Immobilien. Als selbst genutzt gilt die Immobilie, wenn der Eigentümer bis zum Verkauf in mindestens 3 Kalenderjahren darin gewohnt hat.
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Wenn die selbst genutzte Immobilie plötzlich besteuert wird
In der Regel fällt für eine selbst genutzte Immobilie wie gesagt keine Spekulationssteuer an. Doch bei einer Scheidung passiert oft Folgendes: Einer der beiden Ex-Partner zieht während der Trennung aus dem gemeinsamen Objekt aus. Passiert dies z.B. im November 2021, so wird die Immobilie wohl erst im Jahr 2022 veräußert werden. War die Immobilie dann noch nicht zehn Jahre in seinem Besitz, hat er ein Problem. Denn dann fällt auf den Gewinn für den ausgezogenen Eigentümer Spekulationssteuer an! Denn er hat ja die Immobilie vor dem Verkauf nicht selbst bewohnt.
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Wenn der ausgezogene Partner Alleineigentümer war…
… wird es unter Umständen noch schlimmer. Dann muss er nicht nur seinen Anteil am Gewinn versteuern, sondern alles.
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Mit Gütertrennung gekauft
Wenn Ehepartner eine Gütertrennung vereinbart haben oder ein Partner einen Hausverkauf nach der Scheidung innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren vornimmt, wird die Spekulationssteuer bei einem gewinnbringenden Verkauf fällig.
Wie kann ich verhindern, dass die Steuer anfällt?
- Unverzüglich verkaufen, wenn einer der Partner auszieht
- Zweitwohnsitz in der Immobilie behalten, denn als Eigennutzung im Rahmen der Spekulationsfrist reicht ein Zweitwohnsitz (dies jedoch mit dem Scheidungsanwalt rechtlich abstimmen!)
- Die gemeinsame Immobilie halten, bis die 10 Jahre Spekulationsfrist abgelaufen sind
Wie Sie sehen, gibt es durchaus Möglichkeiten, die teure Steuer zu umgehen. Denn dabei geht es oft um hohe vier- bis fünfstellige Summen – und die können wir alle sicher anderweitig nutzen, als sie dem Fiskus zu schenken!
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