So sieht die neue KfW-Förderung für private Investoren aus
Die vergangene Woche hat uns gezeigt, dass der Klimawandel nun wirklich aktiv bekämpft werden muss. Das gilt besonders auch für die Immobilienbranche. Doch leider kostet das Engagement Geld. Gut, wenn der Staat Ihr Bauvorhaben unterstützt. Dafür gibt es seit diesem Monat nun die neue KfW-Förderung, auch für uns Investoren.
Die Kosten sind hoch, aber die Förderungen auch: Die KfW hat nun die Regeln für die Unterstützung energetischer Sanierung erneuert. Dies geschah im Rahmen der seit Jahresbeginn geltenden BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).
Höhere Zuschüsse
Die beste Nachricht: Die maximalen Zuschüsse der KfW zu den Maßnahmen wurden nun erhöht. Bisher gab es beim energieeffizienten Bau pro Wohneinheit bis zu 30.000 € – ab sofort sind es 37.500 €. Für die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes erhielten Sie früher einen Tilgungszuschuss von maximal 48.000 € – nun sogar bis zu 75.000 € pro Wohneinheit! Und wenn Sie sich für den Tilgungszuschuss entscheiden, erhalten Sie jetzt bis zu 150.000 € (statt, wie bisher, nur 120.000 €).
Ebenfalls neu ist, dass es für Dämmung und Heizungsaustausch künftig nicht nur vergünstigte Darlehen gibt, sondern ebenfalls Zuschüsse. Und zudem gibt es eine neue Förderung von Einzelmaßnahmen, z.B. bei der Digitalisierung zugunsten smarten Energie-Managements.
Strukturierung ändert sich
Ab sofort können Sie Ihre Zuschüsse beim BAFA beantragen, die anderen Förderungen bei der KfW. Ab 2023 wird dies nochmals geändert, es ist dann das BAFA für alle Zuschüsse zuständig und die KfW für die zinsgünstigen Kredite.
Wer erhält wie viel?
Wie bisher, richtet sich auch künftig die Höhe der Förderung danach, auf welchen Standard Sie modernisieren. Die Grundlage dafür ist der altbekannte KfW-Effizienzhaus-Standard. Basis ist das KfW-Effizienzhaus „KfW-100“ (also 100 %). KfW 70, 50 oder 40 verbrauchen dann entsprechend nur 70, 50, 40 % des vollen Werts. Je weniger Energiebedarf Ihre Immobilie hat, desto höher der Zuschuss.
Förderung, Steuererleichterung und Modernisierungsmieterhöhung
Besonders schön für private Investoren/Vermieter: Sie können zum einen die Förderung in Anspruch nehmen und zum anderen Ihre Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Auch können Sie eine Modernisierungsmieterhöhung durchsetzen – und am Ende sogar die reguläre Miete erhöhen, denn durch die gesunkenen Energiekosten sinken auch die Nebenkosten für Ihre Mieter. Doch für viele Menschen zählt vor allem die Gesamt-, also die Warmmiete. Und am Ende steigert die Modernisierung auch den Wert Ihrer Immobilie.
Doch Achtung: Wenn Sie die Modernisierungskosten auf Ihre Mieter umlegen, so müssen Sie die Zuschüsse davon abziehen – Sie dürfen nur die von Ihnen getragenen Kosten umlegen. Es lohnt sich also, die Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete nach dem neuen Standard zu prüfen. Und auch in der Steuer wird der erhaltene Zuschuss natürlich berücksichtigt.
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