Alles, was Sie für Ihr Investment wissen müssen: Steuervorteile
Immer wieder erreichen uns Fragen von unseren Lesern, die sich auf ganz grundlegende Themen beziehen. Deshalb haben wir beschlossen, Ihnen in den nächsten Wochen einmal ganz übersichtlich und einfach erklärt grundlegende Detail-Informationen rund um das Immobilien-Investment zu geben. Diese Woche geht es um die verschiedenen Steuervorteile, die Sie nutzen können – und wie das funktioniert.
Beim letzten Mal lasen Sie mehr über Abschreibungen und Werbungskosten. Letzteren widmen wir uns heute noch einmal im Detail.
Welche Ausgaben kann ich als Werbungskosten absetzen?
- Die Grundsteuer
- Die Hypothekenzinsen aus Ihrer Immobilienfinanzierung
- Maklerkosten für die Vermietung
- Kosten für die eigene Vermietung (z.B. Inseratkosten)
- Die Wohnnebenkosten, welche Sie zahlen (z.B. Heizung, Wasser, Reinigung, Kosten für einen Hausmeister oder Hausverwalter, Schornsteinfeger, Müllgebühren, Winterdienst, Straßenreinigung und Versicherungen).
- Bei einer Möblierung können Sie ebenfalls Steuervorteile nutzen. Bis zu 800 € Nettowert dürfen Sie die Kosten sofort abziehen. Wird es teurer, können Sie die Möbel über einige Jahre hinweg abschreiben. Wenn Sie wissen möchten, welche Möbel Sie wie lange abschreiben müssen, können Sie dies präzise den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums entnehmen.
- Mitgliedsbeiträge etwa für Haus & Grund oder den Vermieterverband
- Kontoführungs- und Bürokosten wie Telefonkosten, Porto, Schreibwaren, einschlägige Software usw.
- Alle Fahrtkosten in Zusammenhang mit Ihrer vermieten Immobilie: Fahren Sie mit dem eigenen PKW, dürfen Sie 30 Ct/km geltend machen.
- Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachter etc. bei Mietstreitigkeiten
- Abfindungen zum Auszug Ihrer Mieter, wenn Sie etwa die Immobilie sanieren und neu vermieten oder leer verkaufen möchten
- Nebenkosten bei Leerstand der Immobilie, wenn Sie sich nachweislich für die Neuvermietung bemühen
In der Regel können Sie Ausgaben von bis zu 800 € (952 € mit Umsatzsteuer) sofort von der Steuer absetzen. Dies folgt dem Prinzip des so genannten „geringwertigen Wirtschaftsguts“ (GWG). Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen beweglich, abnutzbar und für Ihre Vermietung notwendig sein. Es käme beispielsweise zum Tragen, wenn Sie für die Einbauküche Ihrer vermieteten Immobilie einen neuen Herd für 600 € anschaffen.
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