So sieht das Stufenmodell für die CO2-Steuer aus
Ein weiterer Batzen Ausgaben wird 2023 auf viele Immobilien-Investoren zukommen: Nämlich die CO2-Steuer. Lange wurde diskutiert, in welcher Form diese zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden soll. Geeinigt hat man sich nun auf ein Stufenmodell.
Es ist ein Zungenbrecher: das „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ (kurz CO2KostAufG), welches der Bundestag dieses Jahr beschlossen hat. Vermutlich haben Sie bereits gehört, dass die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter sich nach dem Sanierungszustand des Gebäudes richtet. Aber wie genau funktioniert das?
Die Berechnung der Gebäudeklassifizierung
Es handelt sich dabei um ein 10-Stufen-Modell anhand von Gebäudeeffizienzstufen. Kurz gesagt, je schlechter die CO2-Bilanz des Gebäudes durch Heizung und Warmwasser, desto höher ist Ihr Kostenanteil als Vermieter. Die Feststellung der Gebäudeklassifizierung und die Kostenverteilung des Mieteranteils wird dann auf Basis der Heizkostenabrechnung erfolgen. Anhand dessen werden die Emissionen pro Quadratmeter/Jahr berechnet und die Immobilie zugeordnet.
- Bei Immobilien mit unter 12 kg CO2/m²/Jahr liegt Ihr Vermieteranteil bei 0 Prozent
- In der höchsten Stufe mit über 52 kg CO2/m²/Jahr liegt Ihr Vermieteranteil bei 90 Prozent
- Die Bereiche dazwischen sind unterteilt in 8 weitere Stufen
Der Mieter übernimmt also 10-100% der Kosten. Sie als Vermieter zahlen diese zunächst vollständig als Bestandteil der Energie- bzw. Brennstoffrechnung. Den entsprechenden Anteil können Sie dann auf Ihre Mieter umlegen. Ein weiterer Posten also, bei dem Sie in Vorkasse gehen müssen. Die Rolle der Heizkostenabrechnung wird damit ausgeweitet.
Das geplante Stufenmodell bezieht sich auf Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung, die primär Wohnzwecken dienen, in welchen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.
Woher weiß ich, wie ich den CO2-Ausstoß berechne?
Die konkrete Rechnung ergibt sich aus dem Brennstoff-Verbrauch und der Wohnfläche Ihrer Immobilie. Zu Ihrer Unterstützung werden Brennstoff- und Wärmelieferanten dann gesetzlich dazu verpflichtet, die Menge des gelieferten oder für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffes, den zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Emissionsfaktor, den Kohlendioxidausstoß der gelieferten oder eingesetzten Brennstoffmenge sowie schließlich den Kohlendioxidkostenanteil in der Rechnung explizit auszuweisen.
Mit diesem zusätzlichen bürokratischen Posten lohnt es sich künftig noch mehr, wenn Sie Ihre Abrechnung digitalisieren. Sie können damit erheblich Aufwand sparen.
Neueste Kommentare