Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024 – müssen Sie jetzt zahlen?

Noch wird in Deutschland jede zweite Wohnung mit Gas beheizt. Doch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will Gas- und Ölheizungen ab 2024 verbieten – soweit der Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Details:
Hohe Wellen schlägt das anstehende Öl- und Gasheizungsverbot. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen dazu.
Wen betrifft das Verbot?
Das Öl- und Gasheizungsverbot betrifft alle Immobilienbesitzer, die ab dem Jahr 2024 eine neue Heizung einbauen möchten. Sprich, Sie müssen nicht Ihre alte Öl- oder Gasheizung austauschen – es geht nur um Neuanschaffung. Bedenken Sie aber: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt schon jetzt eine Austauschpflicht für die meisten Öl- und Gasheizungen vor, die über 30 Jahre alt sind (also derzeit Baujahr 1993).
Was für eine Heizung soll ich dann ab 2024 einbauen?
Wenn Sie nächstes Jahr (oder später) Ihre Heizung austauschen, ist es Pflicht, dass die neue zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Ab 2045 sollen Heizungen dann sogar komplett mit erneuerbaren Energien laufen. Sie haben also die Auswahl aus Wärmepumpe, Brennstoffzellen/Wasserstoffheizungen und Pellets sowie Solarthermie. Die Regierung möchte insbesondere Luft-, Wasser- und Erdwärmepumpen sehen. Erwünscht sind nach dem Gesetzentwurf auch ein Anschluss an das Fernwärmenetz oder Stromdirektheizungen.
Lange Lieferfristen – was tun, wenn die Heizung kaputt geht?
Derzeit liegen aufgrund der hohen Nachfrage die Lieferfristen für Wärmepumpe-Heizungen bei bis zu 2 Jahren. Aber keine Sorge: Geht Ihre Öl- oder Gasheizung irreparabel kaputt, können Sie übergangsweise für bestimmte Fristen auch eine herkömmliche Heizungsanlage einbauen lassen. Sie müssen also nicht sofort einen modernen Ersatz finden.
Wie soll ich die Kosten für eine neue Heizung stemmen?
Eins ist klar: Diese Umwälzung des gesamten deutschen Gebäudebestands wird sehr teuer und aufwendig. Ab 2026 müssten pro Jahr mehr als 1 mio alte Heizungen ausgetauscht werden. Auch uns private Vermieter wird das treffen. Aber: Eine solche Maßnahme können Sie natürlich auch auf Ihre Mieter umlegen. Außerdem solle es Fördergeld und Härtefallregelungen geben.
Fazit: Schon jetzt gibt es Engpässe bei den Lieferketten und fehlende Fachkräfte für Bau und Einbau moderner Heizungen. Ob der Entwurf für das neue GEG so Bestand haben wird, das sollte sich bald zeigen. Die Frage der Machbarkeit und Bezahlbarkeit wird derzeit noch heiß diskutiert. Derzeit wird an Plänen gearbeitet, die Gasinfrastruktur künftig klimaneutral zu nutzen – etwa über Hybridheizungen und den Einsatz von Wasserstoff. Hier könnte sich also bald eine interessante Alternative auftun.
Neueste Kommentare