Vermieter von Eigentumswohnungen haften bei Untätigkeit für Wasserschäden
Dass Vermieter von Eigentumswohnungen ihren Mietern bei Untätigkeit auch für durch Gemeinschaftseigentum verursachte Wasserschäden haften, stellte das Amtsgericht Köln im Juli 2020 klar. Ein Mieter einer Eigentumswohnung hatte seinen Vermieter auf Schadensersatz wegen eines Wasserschadens verklagt. In der...
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