Aufnahme einer geflüchteten Ukrainerin ist berechtigter Grund für Untervermietung
Das Landgericht Berlin entschied im Juni 2023 zu Gunsten eines Mieters das die Aufnahme einer geflüchteten Ukrainerin als humanitärer Grund ein berechtigtes Interesse gegenüber dem Vermieter an einer Untervermietung begründet. Ein Vermieter und sein Mieter waren in Streit...
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