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Zusammenlegung von Mietwohnungen ist keinem Neubau gleichzusetzende Modernisierung

Dass die Zusammenlegung von zwei Mietwohnungen keine einem Neubau gleichzustellende Modernisierung darstellt, stellte das Landgericht Berlin im Februar 2018 klar. Dies gilt insbesondere dann, wenn lediglich gewöhnliche Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt wurden. Ein Vermieter und sein Mieter stritten...

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