Die Kosten einer Zwischenablesung können nicht auf Mieter umgelegt werden
Dass die Kosten einer Zwischenablesung nicht auf Mieter umgelegt werden können, stellte das Amtsgericht Kassel im Mai 2018 klar. Ein Vermieter und sein Mieter stritten sich über die Rechtmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung. Der Mieter ging davon aus, dass zu...
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