Verteilen Sie die Kosten nach Verbrauch und Fläche
Nach der Heizkostenverordnung legen Sie von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Mieter fest. Im Übrigen verteilen Sie die Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum. Dabei können Sie nur die Fläche oder den Raum der beheizten Räume zugrundelegen.
Beispiel: Die Heizkosten betragen insgesamt 5.000 €. Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie 2500 € (50 Prozent) oder 3500 € (70 Prozent) nach dem Verbrauch umlegen. Den Rest verteilen Sie nach Fläche oder Raum. Sehen Sie jedoch auch noch einmal im Mietvertrag nach, ob Sie sich dort schon auf eine bestimmte Verteilung festgelegt haben.
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Zunächst haben Sie also die freie Wahl, ob Sie 50 oder bis zu 70 Prozent nach dem erfassten Verbrauch verteilen. Eine spätere Änderung gegenüber Ihren Mietern ist aber nur möglich,
- nach Ablauf von 3 Abrechnungszeiträumen,
- bei der Einführung einer Vorerfassung nach Nutzergruppen (andere Verteilung) oder
- nach Durchführung von baulichen Maßnahmen, die nachhaltige Einsparungen von Heizenergie bewirken.
Hinweis: Wenn Sie die Grundkosten nach der Gesamtwohnfläche verteilen, haben Sie den auf die leerstehenden Wohnungen entfallenden Anteil der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten selbst zu tragen. In solchen Fällen wäre also eine Verteilung im Verhältnis 70 zu 30 für Sie günstiger.
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