Auch 2er Gemeinschaft hat einen Anspruch auf einen Verwalter
Wenn Sie Mitglied einer kleineren Eigentümergemeinschaft sind, haben Sie bestimmt schon mit Ihren Miteigentümern darüber diskutiert, ob ein Verwalter wirklich nötig ist. Bestimmt fanden sich bei dieser Diskussion einige Stimmen, die den Verwalter für entbehrlich hielten. Und vielleicht vertrat ja auch die Mehrheit diese Meinung. Aber auch wenn die Mehrheit Ihrer Gemeinschaft gegen einen Verwalter ausspricht, können Sie dessen Bestellung beanspruchen. Das gilt selbst in einer 2er Gemeinschaft (LG Frankfurt/Main, Beschluss v. 07.03.17, Az. 2-13 S 4/17.)
Gemeinschaft war völlig zerstritten
Im entschiedenen Fall ging es um eine aus 2 Wohnungseigentümern bestehende Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümer waren sich in vielen Punkten uneinig und lagen offen im Streit. Daher verlangte einer der beiden die Bestellung eines Verwalters. Das hielt der andere Eigentümer jedoch für reine Geldverschwendung und lehnte die Bestellung eines Verwalters ab.
Verwalter war als neutrale Instanz erforderlich
Das Gericht entschied: Der Eigentümer konnte die Bestellung des Verwalters verlangen. Das Wohnungseigentumsgesetz bestimmt, dass die Bestellung eines Verwalters nicht ausgeschlossen werden darf (§ 20 Abs. 2 WEG). Das gilt auch für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften.
Für die Frage, ob ein Verwalter eingesetzt wird oder nicht, sah es das Gericht als entscheidend an, wie die Wohnungseigentümer miteinander klarkommen. Da das Verhältnis der beiden Wohnungseigentümer offenbar belastet war, sah das Gericht es als notwendig an, einen neutralen Verwalter einzusetzen. Denn nur ein neutraler Verwalter kann für eine ordnungsgemäße Hausverwaltung sorgen. Daher musste sich der widerstrebende Eigentümer dem Wunsch des anderen Eigentümers beugen.
Fazit: Sind Sie der Auffassung, dass es in Ihrer Gemeinschaft nicht so gut läuft, verlangen Sie die Bestellung eines Verwalters. Das ist Ihr gutes Recht, das Sie notfalls auch gegen den Willen der anderen Eigentümer Ihrer Gemeinschaft durchsetzen können.
Neueste Kommentare