Lügt ein Mieter vor Gericht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt
Lügt ein Mieter vor Gericht zu Ihren Lasten als Vermieter, dürfen Sie wegen dieser erheblichen Pflichtverletzung dem Mieter fristlos kündigen. Dies stellte das Amtsgericht Neukölln im April 2019 klar.
Der Fall
Da ein Mieter mit der Zahlung der Miete erheblich im Rückstand war und regelmäßig unpünktlich zahlte, hatte der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt und den Mieter auf Räumung verklagt. In dem Räumungsprozess behauptete der Mieter dann wahrheitswidrig, dass er seine Pflichten aus dem Mietverhältnis immer ordnungsgemäß erfüllt habe. Angeblich hatte der Vermieter niemals verspätete Mietzahlungen beanstandet. Der Vermieter wies jedoch anhand von zahlreichen berechtigten Abmahnungen unregelmäßige Mietzahlungen des Mieters nach. Meistens hatte der Mieter nur nach Abmahnungen des Vermieters die fällige Miete gezahlt. Wegen des nachweislich unwahren Sachvortrags des Mieters im Gerichtsverfahren kündigte der Vermieter das Mietverhältnis erneut fristlos. Der Mieter war der Ansicht, dass auch die letzte Kündigung nicht berechtigt war.
Die Entscheidung des Gerichts
Das AG Neukölln entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Vermieters. Der Mieter hatte wahrheitswidrig vorgetragen, dass es im Mietverhältnis zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen sei und er immer ordnungsgemäß seine Pflichten erfüllt habe. Dies konnte der Vermieter durch Vorlage von zahlreichen Abmahnungen wegen Zahlungsverzugs widerlegen. Wegen der unwahren Behauptungen des Mieters im Prozess zum Nachteil des Vermieters, war dieser berechtigt, dass Mietverhältnis ein weiteres Mal fristlos zu kündigen. Der Mieter hatte sich bewusst unter Verstoß gegen die Wahrheitspflicht des § 138 ZPO verteidigt, so dass ein Fall des versuchten Prozessbetrugs zu Lasten des Vermieters vorlag (AG Neukölln, Beschluss v. 02.04.19, Az. 18 C 318/18).
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