Grundsteuer-Bundesmodell auf dem Prüfstand: Finanzgericht zweifelt an Bewertungsregeln und Verfassungsmäßigkeit
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Eilverfahren Bedenken gegen die Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer-Bundesmodells geäußert. Die Richter setzen die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide aus, da “ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit” bestehen.
Das Gericht äußerte insbesondere Kritik an der Grundstücksbewertung, die auf den Bodenrichtwerten basiert. Diese wurden als ungeeignete Grundlage für die Grundsteuer bezeichnet, da sie oft ungenau sind. In vielen Fällen existieren möglicherweise keine Gutachterausschüsse für ein bestimmtes Gebiet, und die vorhandenen Kaufpreissammlungen könnten unzureichend sein. Darüber hinaus würden aufgrund fehlender Bodenrichtwerte häufig Werte von scheinbar vergleichbaren Flächen herangezogen.
Immobilien in der Erb-Nachfolge – Vortrag hier kostenlos anschauen! Dies ermöglicht Steuerpflichtigen erstmals, ihre Einwände gegen die Bewertung nach dem Bundesmodell vor einem Finanzgericht vorzubringen. Die Richter zweifeln insbesondere an der Rechtmäßigkeit der Bodenrichtwerte, die in die Bewertung einfließen, und stellen die Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz infrage.
Zudem äußern sie Bedenken hinsichtlich der Datengrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Steuerpflichtige sollen laut dem Gericht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, einen unter dem typisierten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, um erhebliche Härten zu vermeiden.
Die Richter hegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregelungen und sehen eine mögliche Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach dem Grundgesetz.
Immobilien in der Erb-Nachfolge – Vortrag hier kostenlos anschauen!
Neueste Kommentare