Kategorie: Gemeinschaft

Achtung: Für Gebühren Ihrer Gemeinschaft haften die Eigentümer als Gesamtschuldner

Wenn Dritte Forderungen gegenüber Ihrer Eigentümergemeinschaft haben, die diese nicht begleicht, haften Sie als einzelner Wohnungseigentümer. Allerdings ist Ihre Haftung durch das Wohnungseigentumsgesetz begrenzt. Sie haften grundsätzlich nur bis zur Höhe Ihres Miteigentumsanteils (§ 9a Abs. 4 WEG)....

Weiterlesen ⇢.