Bei Abrechnung der Betriebskosten nach Flächenanteilen ist Erläuterung nicht erforderlich
Wenn Ihre Betriebskosten nach Flächenanteilen abgerechnet werden, sind Sie als Vermieter nicht verpflichtet, die Flächenwerte zu erläutern, wenn die Werte zu den Vorjahren Unterschiede aufweisen. Dies stellte das Landgericht Berlin im Oktober 2018 klar. Ein Vermieter und sein...
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