Betriebskosten: Kontrollieren Sie Ihr Abrechnungsunternehmen!
Die korrekte und rechtssichere Abrechnung von Betriebskosten gehört zum richtigen Wirtschaften eines jeden Vermieters. Wer dabei nicht sorgfältig arbeitet, setzt fahrlässig seinen Anspruch auf Nachzahlungen von Betriebskosten aufs Spiel. Umgekehrt haben Ihre Mieter einen einklagbaren Anspruch auf ihre Abrechnungen. Sanktionen von Zwangsgeld bis Erzwingungshaft drohen Ihnen im Falle eines Urteils. Dies bedeutet, dass Sie zur Erstellung einer Abrechnung mit einem Zwangsgeld genötigt werden – und falls das nicht hilft, können Sie sogar in Haft genommen werden. Zwei gute Gründe also, sich schlau zu machen und unnötigen Ärger und Verluste zu vermeiden.
Machen Sie sich also einmal die Mühe, die vielleicht sperrig erscheinende Materie durchzuarbeiten, damit Ihre Abrechnung immer korrekt und unangreifbar ist. Dann können Sie zum Beispiel auch steigende Betriebskosten zeitnah wirkungsvoll auf Ihre Mieter umlegen und Nachzahlungen verlangen – nachhaltig und mühelos.
Eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist leichter erstellt, als viele Vermieter denken. Warnungen motivieren zu Taten: Wenn Sie nicht fristgemäß abrechnen, können Ihre Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die vollständige Rückzahlung der monatlichen Abschlagsbeträge von Ihnen verlangen (BGH, Urteil v. 09.03.05, Az.: VIII ZR 57/04).
Wiegen Sie sich vor allem nicht in Sicherheit, wenn ein Abrechnungsunternehmen Ihre Abrechnung erstellt. Für dessen Fehler muss der Auftraggeber gerade stehen – das sind letztendlich immer Sie. Kontrollieren Sie also den Service Ihrer Kooperationspartner regelmäßig.
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