Grundlose Strafanzeige des Mieters berechtigt Vermieter zur Kündigung
Dass Streitereien zwischen Mietern und Vermietern eskalieren und in gegenseitigen Strafanzeigen gipfeln können, ist eine immer häufiger auftretende Tatsache. Als Vermieter können Sie sich nun auf ein zu Ihren Gunsten ergangenes Gericht des Amtsgerichts Pforzheim vom 19. Oktober 2018 berufen. Hier hat das AG Pforzheim festgestellt, dass Sie als Vermieter zur fristlosen Kündigung eines Mieters gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtigt sind, wenn Sie unberechtigt und grundlos durch eine Strafanzeige des Mieters strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt waren.
Ein Vermieter und sein Mieter stritten über die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung des Vermieters. Hintergrund war, dass der Mieter den Vermieter wegen einer angeblichen Beleidigung angezeigt hatte. Außerdem hatte der Mieter behauptet, dass der Vermieter alkoholkrank sei regelmäßig gewalttätig würde. Da der Vermieter Kinder hatte, geriet er nun in den Fokus des Jugendamtes. Obwohl sich die Behauptungen des Mieters später als haltlos erwiesen, erklärte der Vermieter gegenüber dem Mieter die fristlose Kündigung. Da der Mieter die Mietwohnung nicht freiwillig räumte, reichte der Vermieter eine Räumungsklage ein.
Die Entscheidung des Gerichts
Mit Erfolg, denn das AG Pforzheim entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Vermieters. Die außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters gemäß § 543 BGB war gerechtfertigt, weil der Mieter rechtsgrundlos eine Strafanzeige gegen den Vermieter erstattet hatte. Denn die Strafanzeige des Mieters stellte sich nachträglich als üble Nachrede gemäß § 186 StGB dar, da die Behauptungen des Mieters nachweislich gelogen waren. Aus diesem Grund war es dem Vermieter nicht weiter zumutbar, mit dem Mieter durch einen Mietvertrag verbunden zu sein. Vor der Kündigung war nach Ansicht des Gerichts eine Abmahnung nicht erforderlich, da das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter irreparabel zerstört war. Auch die Behauptung des Mieters, dass der Vermieter angeblich alkoholkrank und gewalttätig sei, musste der Vermieter nicht hinnehmen. Da der Mieter wegen der berechtigten fristlosen Kündigung des Vermieters somit zur Räumung verpflichtet war, wurde der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben. Fazit: Beruht eine Strafanzeige eines Mieters gegen Sie auf erfundenen Tatsachen ist Ihre Kündigung als Vermieter immer berechtigt (AG Pforzheim, Urteil v. 19.10.18, Az. 4 C 205/18).
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