Unverschuldeter Mietausfall: Beantragen Sie bis Ende März Grundsteuererlass
Mietausfälle sind ärgerlich – aber sie kommen leider vor. Wenn Sie als Vermieter bzw. Immobilien-Investor davon betroffen sind, können Sie aber zumindest eines tun: einen Teilerlass der Grundsteuer für die betreffende Immobilie beantragen. Je nach Höhe des Mietausfalls sind 25 %, 50 % oder sogar 100 % für Sie drin.
Kompletter Mietausfall: 50 % Steuernachlass
Im Grundsteuergesetz (§ 33 f.) ist geregelt: Wenn Sie im vergangenen Jahr unverschuldet einen kompletten Mietausfall erlitten haben, dann bekommen Sie auf Antrag 50 % Ermäßigung auf die Grundsteuer. Ist die Hälfte des normalen Rohertrags ausgefallen, beträgt der Rabatt immerhin noch 25 %. Volle 100 % lässt Ihnen Ihre Stadt oder Kommune nach, wenn die betreffende Immobilie im öffentlichen Interesse erhalten bleiben soll. Das ist etwa bei einem Denkmal der Fall.
Knackpunkt: Das Wörtchen „unverschuldet“
Wie bereits gesagt, der Mietausfall muss „unverschuldet“ passiert sein, sonst gibt es keine Steuerermäßigung. Das bedeutet: Bei einem Leerstand müssen Sie sich nachhaltig, aber vergeblich um eine Vermietung bemüht haben, etwa durch Schaltung von Anzeigen und das Vorzeigen der betreffenden Wohnung oder des betreffenden Hauses an potenzielle Mieter.
Mietausfälle gibt es manchmal aber auch, weil ein Mieter nicht zahlen kann oder will. Hier ist ein Grundsteuererlass nur möglich, wenn Sie alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben, um ihn zur Zahlung zu bewegen. Sprich: Sie müssen einen gerichtlichen Vollstreckungstitel erwirkt und vergeblich eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher veranlasst haben.
Der häufigste Fall ist ein Leerstand aufgrund von Unvermietbarkeit. Das ist bei größeren Schäden, die sich nicht binnen weniger Wochen beheben lassen, der Fall. Auch dann liegt ein unverschuldeter Mietausfall vor, der einen Anspruch auf (teilweisen) Erlass der Grundsteuer begründet.
Antrag bis 31. März 2019 stellen
Den Antrag stellen Sie beim Steueramt Ihrer Stadt oder Gemeinde, in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen beim Finanzamt. Es reicht ein formloses Schreiben. Berufen Sie sich darin auf den Grundsteuerbescheid (Aktenzeichen und Datum), der Ihnen im vergangenen Jahr zugestellt wurde. Nennen Sie außerdem die Adresse Ihrer Mietimmobilie.
Hier für sie ein Mustertext
„Hiermit beantrage ich Grundsteuererlass nach §§ 33 ff. Grundsteuergesetz für die oben genannte Immobilie in Höhe von 25 % (Alternative: 50 bzw. 100 %). Der Mietrohertrag im Jahr 2018 lag bei lediglich … %, weil … (Alternative: Ich hatte im Jahr 2018 unverschuldet keinerlei Mieteinnahmen, weil …). Eine Ertragsrechnung sowie die Belege für fehlendes Verschulden im Hinblick auf die Mietausfälle füge ich diesem Schreiben bei.“
So belegen Sie Ihren Anspruch
Als Belege akzeptiert das Steueramt zum Beispiel in großen Online-Portalen geschaltete Vermietungsanzeigen, Besichtigungsprotokolle Absagen von Mietinteressenten oder auch Fotos und Erläuterungen zum unvermietbaren Zustand der Immobilie.
Zwar wünsche ich Ihnen nicht, dass es bei Ihrem Mietobjekt oder Ihren -objekten zu weiteren Mietausfällen kommt. Aber sollte dieser Fall schon eingetreten sein, dann wissen Sie jetzt zumindest, wie Sie Ihre Steuerlast drücken.
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