Grundsteuer-Reform von Bundesrat abgesegnet: Trotzdem herrscht keine Klarheit
Die größte Hürde hat die Grundsteuer-Reform nun genommen: Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf inzwischen zugestimmt. „Leider!“, möchte man fast sagen. Denn eine Verabschiedung dieses Gesetzes noch im Jahr 2019 ist die Voraussetzung dafür, dass diese kommunale Steuer 2020 weiterhin erhoben werden darf – unverändert allerdings bis maximal Ende 2024.
Sie erinnern sich: In ihrer bisherigen Form hatte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für rechtswidrig erklärt. Denn der Einheitswert, also eine Art fiktiver Immobilienwert aus dem Jahr 1965 (West) bzw. 1937 (Ost), der als Bemessungsgrundlage für diese Steuer diente, habe die wahren Verhältnisse so sehr verzerrt, dass sie nicht mehr verfassungsgemäß sei, so die Richter – daher die eilige Reform.
Wenn Sie allerdings als Immobilien-Eigentümer erwartet haben, nun wäre klar, was da künftig auf Sie zukommt, dann muss ich Sie enttäuschen. Eine Einigung auf das neue Gesetz ließ sich nur erzielen, indem es die wichtigsten Dinge gar nicht einheitlich für alle Bundesländer regelt. Hier für Sie die wichtigsten Infos zum Hintergrund.
Bund macht nur unverbindliche Vorgaben
Eigentlich macht der Bund im neuen Gesetz sehr wohl Vorgaben zur Ermittlung der künftigen Grundsteuer. Demnach soll eine jede Immobilie mitsamt dem Grund und Boden, auf dem sie steht, neu bewertet werden. Dabei sollen sowohl Bodenwert als auch Ertragswert (also erzielte oder erzielbare Durchschnittsmiete) als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen werden. Die Kommunen können dann nach wie vor einen Hebesatz bestimmen.
Sie können sich aber vorstellen: Jede einzelne Immobilie neu zu bewerten, das verursacht einen immensen Aufwand. Außerdem wirken sich die enormen Preissteigerungen der vergangenen Jahre vor allem in den Städten dann enorm auf die neue Steuer aus. So meuterten einige Bundesländer, allen voran Bayern. Dem Freistaat schwebt eher eine recht einfache Pauschallösung nach Grundstücksfläche vor, was anderen Ländern aber auch nicht behagt. Denn sie würden gegenüber den Städtern dann benachteiligt.
Öffnungsklausel für die Länder
Klar ist bislang nur: Die Vorgaben des nun vom Bundesrat genehmigten Gesetzes sind von Anfang an Makulatur. Kein Bundesland muss sich daran halten. Ein jedes kann eine eigene Lösung finden. Die jetzt erzielte Grundsteuer-Einigung ist nur erfolgt, damit diese Steuer künftig nicht ausgesetzt werden muss.
Rechnen Sie also mit einem Chaos, bis in jedem Bundesland entschieden ist, wie die Grundsteuer ausgestaltet wird. Und auch dann dürfte die Unsicherheit noch nicht vorbei sein. Denn: Vermutlich passiert da viel Murks, und das wird eine neue Klagewelle auslösen, mit der sich die Gerichte dann beschäftigen müssen. Es bleibt also spannend an der Grundsteuer-Front!
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