Bald Mietendeckel für Gewerbe-Immobilien?

Vermieten Sie gemischt genutzte oder sogar reine Gewerbe-Immobilien? Der Einzelhandel in den deutschen Städten macht eine harte Zeit durch, das ist kein Geheimnis. Geht es nach der Linken, liegt das hauptsächlich mit an zu hohen Mieten für die Flächen. Sie möchte nun den Mietendeckel für Wohnimmobilien auf Gewerbemieten ausweiten und noch einige weitere Bedingungen verschärfen. Ob der Vorstoß so umgesetzt wird, ist fraglich – aber wird er die Vermieter von Gewerbeflächen völlig ungeschoren zurücklassen?
2019 war ein Rekordjahr für Gewerbeimmobilien. Rund 75 Prozent der gesamten Investitionen flossen in diesen Bereich. Klar: politische Strömungen und die ohnehin schon scharfen Gesetze bei der Vermietung von Wohnimmobilien greifen hier nicht. Aber im Bundestag wird derzeit heiß diskutiert um Mieten – auch im Gewerbebereich. Die Fakten:
Ladenmieten begrenzen
Zunächst einmal geht es der Linken darum, die Ladenmieten in Innenstädten und zentralen Lagen zu deckeln. Die betrifft gerade kleinere Flächen. Dafür sollen auch feste Mietspiegel eingeführt werden, wie bei Wohnungen. An diesem würde sich dann bei Neuerträgen der Preis orientieren.
Kündigungsschutz
Weiterhin wünschen sich die Politiker, dass die Mindestlaufzeit für Gewerbemietverträge gesetzlich festgelegt wird. Gekündigt werden dürfen sie dann nur noch mit besonderen Gründen (vgl. Eigenbedarfskündigung bei Wohnungen).
Wer geschützt werden soll
Die Linke möchte damit vor allem kleine, Ketten-unabhängige Geschäfte fördern, etwa Blumenläden, Bäcker und Co. Diese würden derzeit zunehmend aus den Innenstädten verdrängt. In weniger günstigen Lagen ist es ihnen dann aber nicht mehr möglich, ausreichend Einnahmen zu erzielen. Tatsächlich haben sich etwa in Berlin die Mieten für große Einzelhandelsflächen in den vergangenen zehn Jahren nahezu verdreifacht. Auch kleinere Städte wie etwa Krefeld verzeichnen einen hundertprozentigen Zuwachs. Allerdings betreffen diese großen Flächen ja gerade nicht das Klientel, welches angeblich geschützt werden soll.
Wie geht es weiter?
Am kommenden Donnerstag wird der Vorschlag zunächst im Bundestag diskutiert. Dann wird entschieden, ob er weiter verfolgt wird. Es ist mehr als fraglich, ob eine Mietenbegrenzung sich durchsetzt. Gleichzeitig dürfen Sie sich als Gewerbevermieter aber nicht darauf verlassen, dass es für immer so locker weitergeht: Gerade das Thema Kündigungsschutz ist schon länger immer wieder im Gespräch.
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