BGH: Gegen zweckwidrige Nutzung können Sie vorgehen!
Wenn sich in Ihrer Wohnanlage Teileigentumseinheiten befinden, werden Sie das kennen: Zuerst wird dort ein Laden betrieben, dann ein Kiosk, der sich zum beliebten Treffpunkt der Anwohner entwickelt und schließlich ein Restaurantbetrieb mit Außenbestuhlung. Für Sie und die...
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