Markiert: Vergleichsmiete

Mieterhöhung auf Grundlage einer Datensammlung im Internet

In § 558a Abs. 2 BGB werden die Grundlagen für die Begründung einer Mieterhöhung, nämlich Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten, genannt. Bei dem „MietpreisCheck” des Internetportals Immobilienscout24 oder Vergleichbares bei vergleichbaren Internetportalen, handelt es sich nicht um anzuerkennende Mietdaten....

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München: Mieterhöhung kann nicht mit dem „MietpreisCheck” von immobilienscout24 begründet werden

Der „MietpreisCheck“ des Internetportals www.immobilienscout24.de ist keine Mietdatenbank i.S.v. §§ 558a Abs. 2 Nr. 2, 558eBGB. Deshalb ist eine Begründung einer Mieterhöhung mit dem „MietpreisCheck“ von immobilienscout24 unzulässig stellte das Amtsgericht München im März 2018 klar. Ein Vermieter...

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