Nach Modernisierung ist Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Miete möglich
Es steht Ihnen als Vermieter frei, im Anschluss an eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung, den Spielraum bis zur Höhe der ortsüblichen Miete mittels einer weiteren Mieterhöhung gemäß § 558 BGB auszuschöpfen. Dies entschied das Landgericht Berlin im Mai...
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