Kein Schadenersatz bei in Zwischendecke vergessenem Rauchmelder
Haben Sie auch schonmal darüber nachgedacht, Ihre Wohnung zu sanieren und Ihre Räumlichkeiten durch abgehängte Zimmerdecken mit eingebauten Spots, eindrucksvoll in Szene zu setzen? Dann kontrollieren Sie besser vorher, ob auch wirklich alle Rauchmelder an den ursprünglichen Zimmerdecken abgebaut wurden. Wird hier nämlich ein Rauchmelder vergessen, steht Ihnen später kein Anspruch auf Schadensersatz für Ortung und Demontage des Rauchmelders oder für die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen Trockenbauarbeiten zu (AG Hannover, Urteil v. 08.08.18, Az. 412 C 2882/18).
Rauchmelder piepste in der Zwischendecke
Im entschiedenen Fall hatte eine Eigentümerin Ihre Wohnung sanieren lassen. Dabei waren unter anderem die Decken der Zimmer der Wohnung abgehängt und mit Rigipsplatten verkleidet worden. Zuvor hatte die Eigentümerin einen Elektriker beauftragt, unter anderem alle an den Zimmerdecken befindlichen Rauchmelder zu demontieren. Nach Ende der Renovierungsarbeiten wurde die Wohnung vermietet. Die Mieter vernahmen später ein regelmäßig alle 30 Sekunden wiederkehrendes, hohes piepsendes Geräusch. Als Ursache dafür wurde ein an der alten Zimmerdecke und jetzt über der abgehängten Decke befindlicher Rauchmelder festgestellt. Mit dem piepsenden Geräusch zeigte dieser das Ende seiner Batterien an.
Die Eigentümerin verlangte von der Baufirma, die die Zwischendecken eingebaut hatte nun den Ersatz der Kosten für die Ortung und Demontage des Rauchmelders, die Kosten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Trockenbauarbeiten und die von dem Mietern wegen des Piepsens geminderte Miete. Die Firma weigerte sich zu zahlen, sie behauptet, die ursprünglich montierten Rauchmelder seien von dem Elektriker vollständig abgebaut worden.
Keine Überprüfung der Arbeit anderer Unternehmen ohne Anlass
Das Amtsgericht Hannover entschied: Die Eigentümern konnte den geltend gemachten Schadenersatz nicht verlangen. Selbst wenn die Mitarbeiter der beklagten Baufirma den Rauchmelder als solchen erkannt hätten, hätten sie ohne weiteres von der Funktionslosigkeit des Rauchmelders ausgehen können. Das insbesondere, weil die vorangegangenen Demontagearbeiten im Bereich der Zimmerdecken durch einen Elektriker-Fachbetrieb durchgeführt worden waren. Grundsätzlich dürfen Handwerker darauf vertrauen, dass die anderen Unternehmer sachgerecht arbeiten. Eine Verpflichtung, hier ohne besonderen Anlass die vorangegangenen Arbeiten der anderen Handwerker vertiefend zu überprüfen, besteht nicht
Fazit: Immer wieder kommt es vor, dass bei dem Einbau von Zwischendecken Rauchmelder einfach übersehen werden. Fangen die Geräte dann an zu piepsen, weil die Batterien ihrem Ende zu gehen, müssen sie demontiert werden. Auch wenn Sie zuvor einen Fachmann mit der Demontage aller Rauchmelder betraut haben, gehen Sie besser auf Nummer sicher und überprüfen selbst, ob alle Rauchmelder entfernt wurden. Sonst riskieren Sie, dass Sie Ihre neu eingehängte Decke wieder abbauen müssen – und das auf eigene Kosten.
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