Nur bei Vorenthaltung haftet Mieter gemäß § 546a Abs. 1 BGB
Wenn der Mieter die Mieträume nach beendetem Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters nicht zurück gibt, liegt ein Vorenthalten vor. Dies stellte das Amtsgericht Spandau im Juni 2021 klar. Der Fall Ein Vermieter hatte seinen Mieter auf Entschädigung...
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