Zustimmung zur Haustierhaltung kann nur aus sachlichen Gründen verweigert werden
Das Landgericht Berlin stellte in einem Urteil klar, dass ein Zustimmungsvorbehalt eines Vermieters zur Haltung eines Haustieres nur von nachvollziehbaren und überprüfbaren sachlichen Kriterien, zwecks Einhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs abhängig sein darf. Ansonsten liegt eine unangemessene Benachteiligung eines...
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