Unbestimmter Beschluss ist keine Ermächtigung zur Klageerhebung!
Bestimmt wissen Sie, dass Ihr Verwalter nicht einfach offene Forderungen Ihrer Gemeinschaft einklagen kann. Soll er für Ihre Gemeinschaft insoweit Klage erheben, müssen Sie ihn hierzu durch einen gemeinschaftlichen Beschluss ermächtigen. Achten Sie bei Ihrer Beschlussfassung unbedingt darauf,...
Weiterlesen ⇢.
Neueste Kommentare